ANTRÄGE

Anbei findest du die Anträge die wir in der Legislaturperiode 2021-2026 eingebracht haben.

Ihr seht hier immer den aktuellen Stand des Antrags, sowie den Link zur Drucksache und den Antragstext. Wenn ihr Fragen zu den konkreten Anträgen habt, dann kontaktiert gerne direkt die zuständige Verordnete oder schreibt uns unter fraktion@gruene-lichtenberg.de


Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen auf der Treskowallee

Vorgang: DS/0307/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Anordnung von Tempo 30 in der Treskowallee auf dem Abschnitt zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße einzusetzen.

Begründung:

An diesem Abschnitt entlang der Treskowallee gibt es mehrere Gründe, weshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf 30 km/h eine sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Beteiligten sein könnte.

Auf dem genannten Abschnitt befindet sich keine Radinfrastruktur. Radfahrende werden auf die Straße eingefädelt. Die Abstände werden von Kraftfahrzeugen nicht immer eingehalten. Anwohner*innen werden durch Abgase und Lärm belästigt, die durch im Stau stehende Kraftfahrzeuge verstärkt wird. Eine geplante Fahrbahnsanierung mit Flüsterasphalt schafft hier nur bedingt Abhilfe. Anwohner*innen haben bereits eine Petition gestartet mit der Forderung, Tempo 30 auf der Treskowallee umzusetzen.

https://www.change.org/p/bezirksamt-lichtenberg-von-berlin-tempo-30-auf-der-treskowallee

Die Treskowallee wird von vielen Fußgänger*innen genutzt, insbesondere Familien mit kleinen Kindern, Kitagruppen und ältere Menschen. Zudem gibt es im genannten Abschnitt immer wieder Unfälle, die auch in den Verkehrsstatistiken der letzten Jahre abzulesen sind.


Schnelle Lösung für Radfahrende auf der Gehrenseebrücke!

Vorgang: DS/0306/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Anordnung von Tempo 30 auf der Gehrenseebrücke einzusetzen, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Da sich auf der Brücke nur auf einer Seite ein Gehweg befindet, soll eine vorübergehende Freigabe des Gehwegs für Radfahrende in beiden Richtungen von der Gottfriedstraße bis zur Bitterfelder Straße geprüft werden. Hierzu sind ggf. Gespräche mit dem Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf notwendig.

Begründung:

Die Gehrenseebrücke ist seit Jahren ein problematisches Nadelöhr, das auch bereits in der Vergangenheit zu Diskussionen und Anträgen in der BVV geführt hat, leider bisher ohne Erfolg. Die enge Fahrbahnbreite der Brücke lässt bisweilen keine Radinfrastruktur zu. Dabei gehen Radfahrende ein tägliches Risiko ein, die Gehrenseebrücke zu überqueren, denn Sie werden oft mit überhöhter Geschwindigkeit und engem Abstand überholt. Die Gehrenseebrücke ist aber zeitgleich eine wichtige Achse für viele Radfahrende, die zur Arbeit fahren oder auf dem Weg zur Freizeiterholung sind. Eine vorübergehende Freigabe des Gehweges für Radfahrende würde kurzfristig Abhilfe schaffen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden werden kann. Die Ideen reichen von einer komplett eigenen neuen Radbrücke bis zu einer Verbreiterung der Brücke für eine größere Fahrbahn.


Sicherheit für Radfahrende auf der Wallensteinstraße

Vorgang: DS/0249/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, durch eine komplette Asphaltierung der Wallensteinstraße und  die Fortführung der Fahrrradstraße zwischen Hönower Weg und Ilsestraße die Sicherheit für Radfahrende in beiden Richtungen zu erhöhen.  Wenn notwendig soll des Weiteren ein neues Entwässerungskonzept entlang des genannten Abschnittes auf der Wallensteinstraße geprüft werden.

Begründung:

Die Wallensteinstraße ist für Radfahrende eine der wenigen Verbindungen von und nach Karlshorst. Zwischen Hönower Weg und der Ilsestraße ist die Fahrbahn für Radfahrende durch das gefährliche Kopfsteinpflaster nur auf der asphaltierten Seite der Straße im Gegenverkehr befahrbar. Auch Autofahrende vermeiden es, wenn möglich, die mit Kopfsteinpflaster versehene Fahrbahn in Richtung Hönower Weg zu befahren, indem sie auf die asphaltierte Seite ausweichen. Durch ständiges Befahren der asphaltierten Seite der Wallensteinstraße kommt es häufig zu Konflikten zwischen Autofahrenden und Radfahrenden und teils gefährlichen Überholvorgängen durch den motorisierten Individualverkehr. Mit einer kompletten Asphaltierung der Wallensteinstraße könnten solche Konflikte vermieden werden. Die komplette Wallensteinstraße gehört zum Vorrangnetz des Radverkehrsplans, der letztes Jahr vom Senat beschlossen wurde. Somit ist eine Dringlichkeit des Umbaus gegeben.


Lokale Gastronomie unterstützen, Kiezleben fördern – Schankvorgärten in Lichtenberg einrichten

Vorgang: DS/0233/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Gastronomiebetrieben zu ermöglichen, angrenzende Flächen im ruhenden Verkehr für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu nutzen und gewerblich zu betreiben. Sonderflächen, bspw. für Menschen mit Behinderungen (sogenannte „Behindertenparkpklätze“), E-Ladestationen oder Ladezonen, sollen nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit soll zunächst 2022 und 2023 bestehen. Für 2024 soll eine Fortführung dieser Praxis geprüft werden.

Begründung:

Die Gastronomie wurde durch die Pandemie stark belastet. Schließzeiten und eingeschränkter Betrieb haben für Einnahmeausfälle gesorgt. Nun gilt es, die lokale Gastronomie zu stärken und Möglichkeiten für zusätzlichen Umsatz zu schaffen. Dabei können den Gastronom*innen zusätzliche Tische helfen. Außerdem wird mit der Bewirtung unter freiem Himmel ein sicherer Gastronomiebesuch für Kund*innen ermöglicht. Die Maßnahme dient also sowohl der Wirtschaftsförderung, als auch dem Gesundheitsschutz. Bezirke wie Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ermöglichen lokalen Gastronomiebetrieben bereits das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf Flächen des ruhenden Verkehrs. Hier kann also auf Erfahrungen und Beispiele zur konkreten Umsetzung zurückgegriffen werden.


Mehr Aufenthaltsqualität in der Weitlingstraße: Parkplätze zu Sitzplätzen

Vorgang: DS/0232/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht im Zuge der angedachten Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Weitlingstraße, beidseitig einige Sitzgelegenheiten auf Teilen des bisherigen Parkstreifens zu installieren. Dabei ist darauf zu achten, dass eine dem Ort angemessene Aufenthaltsqualität entsteht. Zu prüfen ist, ob so genannte Parklets an dieser Stelle zweckmäßig eingesetzt werden und diese ggf. über das Förderprogramm der SenUMVK gefördert werden können.

Begründung:

Das BA stellt in seiner VzK zur DS/1786/VIII fest, dass Sitzgelegenheiten um die Baumscheiben in der Weitlingstraße auf Grund des Baumschutzes nicht realisiert werden können. In der Diskussion im Ausschuss gab es fraktionsübergreifend Äußerungen, dass weitere Sitzgelegenheiten in der Weitlingstraße wünschenswert wären. Die Nutzung von bisherigen Parkplätzen für diesen Zweck erscheint sinnvoll, da bereits versiegelte Fläche genutzt wird und die Aufstellung von Sitzgelegenheiten nicht zu Lasten von bestehenden Gehwegbreiten erfolgt.

Grundsätzlich sind Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum für verschiedene Bevölkerungsgruppen wichtig. Sie ermöglichen es, Pausen auf Wegstrecken einzulegen und beleben den öffentlichen Raum. Sie ermöglichen den urbanen Genuss des Kiezlebens, auch ohne Konsumzwang.

Sogenannte Parklets könnten geeignet sein, da sie eine angemessene Aufenthaltsqualität schaffen und deren Größe einem Parkplatz entspricht. Parklets bieten Sitzmöglichkeiten, können aber, je nach Modell, zusätzlich auch Platz für Pflanzen bieten. Zudem sind sie versetzbar.


Lichtenberg wird Schwammstadt: Flächen konsequent entsiegeln und Regenwasser ökologisch managen

Vorgang: DS/0231/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert ein bezirkliches Entsiegelungskonzept, inklusive eines Regenwassermanagements zu erstellen, um somit dringend notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise in die Wege zu leiten. Damit trägt das Bezirksamt der Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat vom 10. Dezember 2019 Rechnung.

Das übergeordnete Ziel dieses Entsiegelungskonzepts und des Regenwassermanagements ist die Entwicklung unseres Bezirks zur „Schwammstadt“ durch den Ausbau von Regenwasser-Versickerungsflächen und Maßnahmen zum Speichern und Nutzen von Regenwasser vor Ort. Die anschließende Begrünung der entsiegelten Flächen soll nicht nur den Erhalt und die Ausweitung des Straßengrüns bewirken, sondern vor allem die Bindung von CO2 und Wasser sicherstellen, Abkühlung ermöglichen und unsere Klimaresilienz verstärken.

Das Konzept soll aufzeigen, wieviele Flächen versiegelt sind, wo sie sich befinden und wer Eigentümer*in ist, Gebiete identifizieren, in denen eine Entsiegelung besonders geboten ist, konkrete Entsiegelungspotenziale aufzeigen und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Außerdem soll das Konzept eine langfristige Zielmarke für die Entsiegelung im Bezirk formulieren. Mit Hilfe des Entsiegelungskonzeptes soll der Bezirk die sogenannte Netto-Null-Versiegelung erreichen.

Die Entwicklung des Entsiegelungskonzeptes soll in wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Die Ergebnisse und Fortschritte der identifizierten Maßnahmen sollen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht dokumentiert und der BVV vorgelegt werden. Es ist zu prüfen, ob Bürger*innen-Beteiligungsformate dort ermöglicht werden können, wo Entsiegelungsmaßnahmen das Wohnumfeld in besonderem Maße verändern. Die Programme und Finanzmittel des Senats zur Anpassung an den Klimawandel sollen in Anspruch genommen werden (bspw.  „BEK-Förderprogramm zur Klimaanpassung“).

Für das Entsiegelungskonzept sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

1. In allen Fällen, in denen asphaltierte Straßen oder Straßen mit Betondecke saniert, umgebaut oder umgewidmet werden, soll stets die Möglichkeit einer Entsiegelung geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden. Besonders Parkplätze am Straßenrand sollen dabei zum Teil durch Straßenbäume mit ausreichend großen Baumscheiben, Mikro-Parks oder Beete für Urban Gardening ersetzt werden.

2. Parkplätze oder Garagenanlagen, die sich auf öffentlichen Flächen befinden, sollen weitmöglichst entsiegelt, ökologisch gepflastert und begrünt werden, um als Vorzeigeprojekte private Eigentümer*innen von Parkplätzen zu motivieren, dem Beispiel zu folgen. Ein entsprechender Austausch zwischen Bezirk und privaten Eigentümer*innen (bspw. Supermärkten, Baumärkten oder Einrichtungshäusern) soll darauf aufbauend angestoßen werden.

3. Besonders in Straßen mit nachweislichem Wärmeinseleffekt soll der Straßenbelag durch ökologische, durchlässige Pflasterung (z. B. Verbundsteine mit Grünaussparung) ersetzt werden. Die Verfügbarkeit von sicheren Rad- und barrierefreien Fußwegen muss dabei natürlich gewährleistet bleiben.

4. Breite Straßen sollen durch Verdunstungsbeete bzw. bepflanzte Regen-Versickerungsflächen zwischen Straße und Bürgersteig abflusslos werden. Unter Umständen muss durch ein Tempolimit der Reifenabrieb reduziert werden und Filter eingebaut werden, so dass Regenwasser gefahrlos in die Vegetation und ins Grundwasser gelangen kann. Hierbei sollten möglichst wenig aufwändige, skalierbare Maßnahmen entwickelt werden.

5. Eine Vergrößerung der Baumscheiben soll dort erfolgen, wo es möglich ist. Dies kann mit einer einfachen Umfassung erfolgen, welche die Begrünung durch Anwohner*innen oder durch den Bezirk ermöglicht und dazu führt, dass vor allem in Hitzeperioden weniger gegossen werden muss. Im Falle starker Verdichtung durch z. B. Fußgänger*innen sollen Alternativen geprüft werden z.B. poröses, wasserspeicherndes Vulkangestein. Bei neu anzulegenden Baumscheiben ist auf eine ausreichende Dimensionierung zu achten.

Über den Stand der Entwicklung des Entsiegelungskonzeptes ist der BVV halbjährlich zu berichten.

Begründung:

Der Klimawandel machte sich in den letzten Jahren in Berlin vor allem in Form von zu heißen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten, niederschlagsarmen bzw. schneefreien Wintermonaten sowie wiederkehrender Starkregenereignisse bemerkbar. Besonders starke Hitze beeinträchtigt die Lebensqualität vieler Bürger*innen und führt zu einer erhöhten Sterblichkeit der älteren Bevölkerung. Zudem gerät das städtische Grün unter erheblichen Trockenheitsstress, der nicht durch vereinzelte Starkregenereignisse ausgeglichen werden kann. Starkregen führt andererseits zu wiederkehrenden Überschwemmungen. Diese schädigen die städtische Infrastruktur und mindern die Wasserqualität, wenn über Mischwasserüberläufe verunreinigtes Wasser in die Oberflächengewässer gelangt. Die beschriebenen Effekte lassen sich wesentlich auf eine zu intensive Oberflächenversiegelung zurückführen. Laut „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ kann dem entgegengewirkt werden, indem Flächen entsiegelt werden.

Eine systematische Entsiegelung öffentlicher und privater Flächen bringt folgenden Nutzen:

1. Auf unversiegelten Flächen kann Niederschlagswasser versickern. Da es nicht mehr in die Kanalisation abfließt, sinkt die Gefahr von Überschwemmungen,Infrastrukturschäden und Gewässerverunreinigungen.

2. Das vom Erdreich aufgenommene Regenwasser steht städtischer Vegetation zur Verfügung und mindert Trockenheitsstress. Zusätzlich bildet sich neues Grundwasser (Schwammstadt-Prinzip).

3. Zusätzliche Vegetation auf neu entsiegelten Flächen (z. B. Straßenbäume) sorgt für Abkühlung im Sommer. Das verbesserte Mikroklima liegt sowohl am Schatten als auch an kühlender Verdunstung und der Filterung von Schadstoffen aus der Luft. Nötig ist dies vor allem in Straßen ohne Straßenbäume oder mit noch sehr jungen Straßenbäumen.

4. In Teilen des Bezirks besteht ein erhebliches Defizit an öffentlichem und privatem Grün. Dies betrifft z.B. Teile des Weitlingkiezes, des Kaskelkiezes, sowie Teile von Karlshorst, Alt-Lichtenbergs und Alt-Hohenschönhausens. Zusätzliches Stadtgrün auf entsiegelten Flächen verbessert die Lebensqualität der Bürger* innen.

5. Trotz der zunächst anfallenden Kosten für konkrete Entsiegelungsmaßnahmen wird der städtische Haushalt mittel- bis langfristig entlastet. Dies begründet sich mit geringeren Infrastrukturschäden durch Überschwemmungen, geringeren Bewässerungskosten für das städtische Grün, reduzierte hitzebedingte Gesundheitsschäden der Einwohner*innen oder weiteren Folgeschäden an Menschen, Flora und Fauna.

Folgerichtig wird sowohl im „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ als auch im „Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung“ auf den Nutzen konsequenter Entsiegelung hingewiesen. Laut „BEK-Förderprogramm zur Klimaanpassung“ sind die Entsiegelung von Brachflächen sowie dezentrale Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung explizit förderfähig. Einem Rechtsgutachten von Agora Verkehrswende zufolge („Öffentlicher Raum ist mehr wert“, Dezember 2018, S. 54) haben Gerichte zum Berliner Straßengesetz die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei straßenbezogenen Belangen ausdrücklich gebilligt. (OVG Berlin, Beschl. v. 16.8.2000, OVG 1 S 5.00; VG Berlin, Beschl. v. 23.1.2009, 1 A 358.08., OVG Berlin-Brandenburg, Urt. V. 3.11.2011, OVG 1 B 65,10.) Die Stadt Amsterdam hat im August 2019 beschlossen, innerhalb von fünf Jahren 11.000 Parkplätze umzuwidmen. Das kann Berlin auch und Lichtenberg sollte seinen Teil dazu beitragen. Es ist Zeit, dass der Bezirk im Rahmen der städtischen Klimaanpassung mit einem Entsiegelungskonzept reagiert.


Für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik: Dauerhaft belegungsgebundenen Wohnraum schaffen

Vorgang: DS/0230/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei den zuständigen Stellen anzuregen,

−         die bisher in städtebaulichen Vertragsangeboten vorgesehene Frist für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum von 30 Jahren zu streichen und

−         nach Wegen zu suchen, wie dauerhaft ohne Wohnungsneubau ein Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum geschaffen werden kann. 

Begründung:

Das Land Berlin ist ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.[1] Zudem steigt die Zahl der Berliner:innen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) seit Jahren – gleichzeitig geht die Zahl der Sozialwohnungen erheblich zurück. Der Neubau gleicht diese Entwicklung nicht aus.[2]

Berlinweit gehörten zum Sozialmietwohnungsbestand rund 95.000 Wohnungen. Die Zahl der Sozialmietwohnungen würde ohne Neuförderung bis Anfang 2028 auf voraussichtlich rund 59.000 Wohnungen zurückgehen.[3]

Der Anteil der WBS-Berechtigten (Einkommensgrenzen § 9 Abs. 2 WoFG[4] + 40 Prozent) betrug in Lichtenberg Ende 2018 mehr als 20 Prozent (70.500 Berechtigte[5] auf 290.493 Einwohner:innen[6]).

Es lässt sich aus den Zahlen leicht erkennen, dass der Bedarf an belegungsgebundenem Wohnraum das Angebot übersteigt und eher eine Verschlechterung des Ungleichgewichts zu erwarten ist.

Das Auslaufen der Belegungsbindung nach aktuell 30 Jahren ist sozialpolitisch und ökologisch nicht plausibel. Befristeten belegungsgebundenen Wohnraum ausschließlich über Neubau zu schaffen und damit Fläche und materielle Ressourcen zu verbrauchen, kann nicht ökologisch sein. Sozialpolitisch kann belegungsgebundener Wohnraum zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten beitragen und einer Gentrifizierung entgegenwirken.

Ziel einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik sollte es sein, einen dauerhaften Bestand an belegungsgebundenen Wohnraum aufzubauen, um Schieflagen des Wohnungsmarkts kurzfristig ausgleichen zu können.


[1] Vgl.: § 1 Satz 1 AWohnV (vom 16.11.2021): „Das Land Berlin ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs.“

[2] Vgl. Bezirksamt Neukölln: Kiezverträglicher Wohnungsbau für Neukölln – Bezirk setzt Rahmenbedingungen, Pressemitteilung vom 05.03.2020

[3] Vgl. https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/sozialer_wohnungsbau/ (Seitenabruf am 09.03.20)

[4] Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG)

[5] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 18/21757, Antwort auf Frage 1

[6] Vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am 31. Dezember 2018, S. 5


Keine Umwelt-Sau im Biesenhorster Sand – Hinweisschilder für Verhaltensregeln in einem Naturschutzgebiet

Vorgang: DS/0211/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, an den Lichtenberger Zugängen zum Naturschutzgebiet Biesenhorster Sand in Karlshorst, Schilder mit Hinweisen zum angemessenen Verhalten in einem Naturschutzgebiet aufzustellen. Die Schilder sollen für Menschen, die den Biesenhorster Sand betreten, gut sichtbar sein und auf ansprechende Art über die Verhaltensregeln informieren. Das Bezirksamt soll dabei eine barrierefreie Umsetzung prüfen. Gemeinsam mit dem NABU, der den Biesenhorster Sand pflegerisch betreut, sollen geeignete Hinweisschilder abgestimmt und an den Zugängen zum Biesenhorster Sand aufgestellt werden.

Begründung:

Der Biesenhorster Sand ist ein wertvoller Lebensraum für bestimmte Pflanzen- und Tierarten. Er ist allerdings auch ein gern genutzter Erholungsort für Menschen aus Lichtenberg und anderen Teilen Berlins. Anders als auf Grünflächen, gelten in Naturschutzgebieten nochmal besondere Verhaltensregeln. Zwar wird auch jetzt schon mit dem entsprechenden Schild darauf hingewiesen, dass es sich beim Biesenhorster Sand um ein Naturschutzgebiet handelt und damit auch die entsprechenden Verhaltensregeln gelten. Jedoch ist zu beobachten, dass nicht allen Menschen diese Regeln geläufig sind. Zu den Regeln, auf die hingewiesen werden sollte, zählen u.a.:

• keinen Müll hinterlassen

• auf Wegen und Pfaden bleiben

• Hunde anleinen und Kotbeutel verwenden

• Tiere nicht töten oder stören, keine Tiere aussetzen

• Pflanzen nicht beschädigen, nichts pflücken, nichts anpflanzen

• keinen Boden, Kompost, Grünschnitt oder Gartenabfälle einbringen

• keine Ein- und Durchfahrt von Kraftahrzeugen aller Art

• nicht Rauchen, nicht Zelten oder Grillen, kein Lagerfeuer, kein Feuerwerk

• Pflegemaßnahmen erfordern die Genehmigung der Naturschutzbehörden


Lichtenberg für Vernunft – A100 stoppen!

Vorgang: DS/0210/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundesregierung die ablehnende Haltung des Bezirks Lichtenberg gegenüber dem Bau des 17. Abschnitts der A 100 durch Lichtenberg mitzuteilen. Das Bezirksamt soll sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die staatlichen Ressourcen im Sinne einer Mobilitätswende für den Auf- und Ausbau nachhaltiger, klimaschonender und sozial gerechter Mobilität genutzt werden. Das Bezirksamt soll alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den verkehrs- und klimapolitisch falschen Weiterbau der A 100 zu verhindern.

Begründung:

Es wäre kompletter Wahnsinn, eine Autobahn mitten durch Lichtenberg und Friedrichshain zu treiben. Der Weiterbau der A 100 bis zur Storkower Straße löst keine Probleme, sondern schafft viele neue, gerade für Lichtenberg. Die Verkehrsflut ergösse sich auf Lichtenberger Straßen, die überhaupt nicht die Kapazität haben, diese aufzunehmen und in Wohnkieze, deren Lebensqualität massiv leiden wird. 

Ein einziger Meter A 100 kostet bisher schon 200.000 Euro, wobei die besonders herausfordernden Stellen (Spreequerung und Doppelstock-Untertunnelung) erst noch geplant und gebaut werden müssten. Auch ohne die zu erwartenden Kostensteigerungen ist der 17. Bauabschnitt bereits die teuerste Autobahn Deutschlands. Hier wird Geld für eine verkehrspolitische Vergangenheit verbrannt.

Mit einer weiteren Verlängerung der A 100 würden wir auch die Klimakrise weiter anheizen. Der Verkehrssektor reißt bisher alle Klimaziele, diese Autobahn wird nicht dazu beitragen, dass sich das ändert. Eine Autobahn durch die Innenstadt wäre das genaue Gegenteil von umweltgerechter Verkehrspolitik und einer menschenfreundlichen Stadt.

In Berlin brauchen wir mehr Flächen für grüne und soziale Infrastruktur, für Kultur, Soziales, Grünflächen und Wohnungsbau. Hier gibt es wertvolle Flächen, die bei einem Verzicht auf den 17. Bauabschnitt sinnvoll genutzt werden können. Was wir nicht brauchen, ist eine weitere Innenstadt-Rennstrecke.

Der A 100-Weiterbau wäre verkehrspolitischer Irrsinn, der völlig aus der Zeit gefallen ist. Zur Verwirklichung der Mobilitätswende braucht es einen klaren Fokus auf den Umweltverbund. Der ÖPNV muss weiter ausgebaut werden, es braucht überall sichere Rad- und Fußwege. Diese Ziele würden durch einen so drastischen Ausbau der Straßenfläche und der damit einhergehenden Steigerung des Autoverkehrs massiv torpediert. Beim Straßenbau müssen wir uns auf den Erhalt und die Sanierung bisheriger Strecken fokussieren. Der Bau einer neuen Autobahn würde ein riesiges Verkehrschaos in den umliegenden Kiezen verursachen, statt zur schon jetzt dringend gebotenen Entlastung der Menschen beizutragen. 

Klar ist: Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten. Stau lässt sich mittel- und langfristig nicht durch mehr und breitere Straßen verhindern, sondern einzig durch den Ausbau flächenschonender und effizienter Mobilitätsformen.

Im Koalitionsvertrag auf Landesebene ist verabredet, die Planungen zur A 100 nicht weiter zu verfolgen. Im Koalitionsvertrag im Bund heißt es außerdem – auch im Hinblick auf die an vielen Stellen veralteten Planungen zum Autobahnausbau:

„Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplan-Überprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplan-Überprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“

Weder der Dialogprozess noch die Bedarfsplanung haben bisher stattgefunden. Eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte gab es ebenfalls nicht. Der Infrastruktur-Konsens muss erst noch gefunden werden.

Wir fordern daher von der Koalition auf Bundesebene, den Alleingang des FDP-Bundesverkehrsministers zu beenden. Das bedeutet: A100 Stoppen!


Für eine schnelle Mobilitätswende: Kooperation zwischen Bezirk und SenUMVK eingehen

Vorgang: DS/0209/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, an der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) ins Leben gerufenen „Projekteinheit Radwegeausbau“ konstruktiv teilzunehmen. Um die Verkehrswende zu beschleunigen und so zum Beispiel Busspuren und Fahrradinfrastruktur im Bezirk zügiger einzurichten, soll das Bezirksamt die o.g. Kooperation eingehen und die nötige personelle Ansprechperson benennen.

Begründung:

Laut Antwort auf die Kleine Anfrage KA/0054/IX vom 24.01.22 teilte das Bezirksamt und der zuständige Stadtrat für öffentliche Ordnung und Verkehr mit, dass sich das Bezirksamt an der „Projekteinheit Radwegeausbau“ beteiligen wird. Entgegen dieser Antwort wird auf folgender Website mitgeteilt, dass der Bezirk Lichtenberg sich nicht an dieser Projekteinheit beteiligen werde:

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1190899.php

Die Mobilitätswende nimmt spätestens seit der Verabschiedung des Berliner Mobilitätsgesetzes an Fahrt auf. Seitdem sind bereits positive Entwicklungen für den ÖPNV, den Fuß- und den Radverkehr zu verzeichnen. Um gerade in Sachen Radwegeausbau noch mehr zu erreichen und sichere Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen, müssen die SenUMVK und die Bezirke eng und konstruktiv zusammenarbeiten. Das liegt daran, dass Zuständigkeiten beim Radwegeausbau sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene liegen. Die SenUMVK hat aus diesem Grund reagiert und eine „Projekteinheit Radwegeausbau“ etabliert. Hier kooperieren die SenUMVK und die Berliner Bezirke, um schneller neue Radwege zu realisieren. Die Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen erfolgt aus Landes- bzw. Bundesmitteln. Die Beteiligung an der Projekteinheit ist freiwillig und setzt den Willen einer aktiven Mitarbeit an der Umsetzung der Mobilitätswende voraus. Dadurch, dass sich Lichtenberg bislang nicht beteiligt, hängen wir uns als Bezirk vom Rest der Stadt ab, vergeben die finanzielle und personelle Unterstützung von Bund und Land völlig grundlos und verbauen die Chance, eine sichere Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden zügig zu gewährleisten.


Schnelle Unterbringung, gute Betreuung, lokale Vernetzung – Lichtenberg heißt Geflüchtete aus der Ukraine willkommen!

Vorgang: DS/0184/IX

Antragsinhalt:

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales alle für die Unterbringung von Geflüchteten geeigneten Standorte in Lichtenberg schnellstmöglich für die Unterbringung bereitzustellen, sowie die Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in leerstehenden Wohnungen im Bezirk zu forcieren. Bei der Unterbringung soll, als Lehre aus den Erfahrungen die u.a. im Jahr 2016 gemacht wurden, auf die Unterbringung in Sporthallen verzichtet werden. Sporthallen sind kein geeigneter Lebensraum für mehr als ein bis zwei Nächte.

Gemeinsam mit den Schulen und Kita-Trägern im Bezirk muss das Bezirksamt für eine schnelle Betreuung und Beschulung von geflüchteten Kindern sorgen. Dabei soll auf die Ansiedlung der sogenannten „Willkommensklassen“ in den Schulgebäuden geachtet werden, um die Inklusion schnellstmöglich zu gewährleisten. 

Bei der Ertüchtigung von Unterkünften sollten, sofern vorhanden, am besten bereits seit 2015 bestehende Hilfs- und Unterstützungsstrukturen der Nachbarschaft mit einbezogen werden, um ein Willkommenheißen bestmöglich zu generieren und aus den vergangenen Erfahrungen zu lernen. 

In den Gesprächen mit dem Land Berlin soll der Bezirk sich außerdem auch für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass stark machen und bereit sein, sich an der Unterbringung im Rahmen eines möglichen Landesaufnahmeprogramms zu beteiligen.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0184/IX


Politische Teilhabe für alle sichern – Gebärden- und Schriftdolmetschung der BVV

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Damit alle Menschen im Bezirk an der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) teilhaben können, muss eine Gebärden- und Schriftdolmetschung bei allen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung vorhanden sein. Diese soll auch im Livestream übertragen werden. Darüberhinaus soll das Bezirksamt prüfen, ob auch für ausgewählte Ausschüsse oder Beiräte eine Gebärden- und Schriftdolmetschung geleistet werden kann.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0149/IX


Antidiskriminierungsbeauftragte/r für Schulen

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Wir möchten eine Antidiskriminierungsbeauftrage für Schulen einsetzen. Ihr Ziel soll es sein, Ansprechpartner*in für Fragen und Meldungen rund um Diskriminierung an Schulen zu sein. Sie ist Erstberatung und Verweisberatung. Uns geht es darüberhinaus auch darum die Fälle anonymisiert zu erfassen, um strukturelle Probleme aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu geben.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0131/IX


Klimaschutz und Energieeffizienz im Bündnis für Wohnen weiter voranbringen

Aktueller Stand: Eingereicht

Antragsinhalt:

Wir wollen im „Bündnis für Wohnen“ in Lichtenberg die Vereinbarungen zum Klimaschutz und der Energieeffizienz aktualisieren. Wir wünschen uns vom Bezirksamt und den Partner*innen bestimmte Verpflichtungen. Diese sind z.B.

  • Beratung durch das Bezirksamt zu nachhaltigem Bauen
  • Potenziale zur Entsiegelung aufzeigen
  • Die energetische Bilanz bei Bestandsgebäuden verbessern
  • Kennzahlen zur Anzahl der Wohngebäude und der Energieeffizienzklassen veröffentlichen

Die gesamte Liste findet ihr im Antragstext.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0130/IX


Schritt für Schritt zur Mobilitätswende: Gut ausgeleuchtete Wege für mehr Verkehrssicherheit

Aktueller Stand: Beschlussempfehlung zur BVV am 16.06.22

Antragsinhalt:

Wir möchten die Beleuchtungssituation in Lichtenberg verbessern. Daher regen wir an, dass Bürger*innen eine Möglichkeit gegeben wird Orte zu benennen die nicht oder schlecht ausgeleuchtet sind und deshalb von ihnen gemieden werden. Diese Vorschläge sollen möglichst umgesetzt werden. Bei einer Umsetzung soll auf eine insektenfreundliche und ressourcenschonende Beleuchtung geachtet werden. Das Bezirksamt soll über den Stand der Umsetzung regelmäßig berichten.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0129/IX


Wahl von Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Folgende Personen schlagen wir als Bürgerdeputierte vor:

Ausschuss Schule und Sport

Bürgerdeputierte*r: Paul Meyer-Dunker

stellvertretende*r Bürgerdeputierte*r: Christin Chemnitz

Ausschuss Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung

Bürgerdeputierte*r: Prisca Merz

stellvertretende*r Bürgerdeputierte*r: Ralf Mohr

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0128/IX


Berufung des Beirates für Klimaschutz in Lichtenberg

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Wir möchten die Klimaschutz-Aktivitäten der Zivilgesellschaft und in der Verwaltung unterstützen. Dazu wollen wir einen Klimabeirat einberufen. Dieser soll aus verschiedenen Akteur*innen aus Verbänden und Initiativen bestehen.

Klimaschutz muss auch im Bezirksamt übergreifend koordiniert werden. Dazu soll das Bezirksamt prüfen, ob ein Klimateam die Klimaschutzbeauftragte bei ihrer Arbeit und vor allem der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimagesetzes unterstützen kann. Dieses sollte aus verschiedenen Ämtern zusammengesetzt sein.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0099/IX


Margarete Steffin an ihrem Geburtshaus in der Geusenstraße 12 würdigen

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Wir möchten, dass Margarete Steffin an ihrem Geburtshaus in der Geusenstraße 12 wieder gewürdigt wird.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0075/IX


Besserer Schutz für den Spitz-Ahorn vor dem Haus Eitelstraße 84

Aktueller Stand: Beratung im Ausschuss

Antragsinhalt:
Der Spitz-Ahorn in der Eitelstraße 84 soll vor weiterer Sachbeschädigung geschützt werden. Dazu soll die Fahrbahn vor dem Haus freigehalten werden.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0074/IX


Schulgipfel für Obersee-Schule und benachbarte Schulen veranstalten

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Um die Schulplatzsituation und den Bau eines Modularen Ergänzungsbaus (MEBs) im Lichtenberger Norden für die Schulen Obersee-Schule, Konrad-Wolf-Straße 11 (11G34), Schule am Wilhelmsberg, Schule am Faulen See und Brodowin-Schule zu klären, möchten wir gerne eine Schulgipfel veranstalten.

Uns ist dabei die Beteiligung aller Aktuer*innen der Schulgemeinschaft besonders wichtig.

Das Ziel des Schulgipfels ist es vor allem zu klären wie wir mehr Schulplätze schaffen können und die Qualität der Schulen im Sinne der zukünftigen Schüler*innen bewahren können.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0072/IX 


Beleuchtungssituationen unter den Eisenbahnüberführungen (EÜ) Stadthausstraße und Am Alten Lokschuppen verbessern

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Die Beleuchtungssituation soll für den Fußverkehr unter den Eisenbahnüberführungen (EÜ) Stadthausstraße und Am Alten Lokschuppen verbessert werden.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0073/IX


Straßen- und Platznamen mit antisemitischen Bezügen in Lichtenberg untersuchen

Aktueller Stand: Beratung im Ausschuss

Antragsinhalt:

Wir regen an, dass Straßen-, Platz- und öffentliche Gebäude-Namen mit antisemitischen bzw. politisch totalitären Bezügen in Lichtenberg näher untersucht werden. Bis Ende diesen Jahres soll es Handlungsempfehlungen geben, wie mit den Straßennamen umzugehen ist.

Dabei ist uns vor allem eine Einbindung des Antisemitismusbeauftragten, der Gedenktafelkommission und der Anwohnenden wichtig.
Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0064/IX


Resolution – Entscheidung der Menschen in Lichtenberg respektieren – Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ jetzt umsetzen!

Aktueller Stand: Beschlossen

Antragsinhalt:

Am 26. September 2021 haben 57,6 Prozent der Wählenden in Berlin – insgesamt 1.035.950 Menschen – für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: In zehn von zwölf Stadtbezirken lag das »Ja« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Lichtenberg lag die Zustimmung bei 62,0 Prozent.

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Lichtenberg, die mit der überwältigenden Mehrheit von fast zwei Dritteln für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Lichtenberg den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden.

Als BVV Lichtenberg möchten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine erneute Prüfung durch eine “Expertenkommission” darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen, zumal bereits die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens durch den Senat positiv beschieden wurde.

Die BVV Lichtenberg hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Menschen in Berlin an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf schrankenlose Rendite gegenüber.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/0024/IX


Dem Klimawandel begegnen – Vorsorge für eine lang andauernde extreme Wärmebelastung treffen

Aktueller Stand: Beratung im Ausschuss

Antragsinhalt:

Wir wollen sicherstellen, dass die Bezirksverwaltung auch bei tagelang extremer Wärmebelastung arbeiten kann. Dazu sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Aktuelle Version nach Ausschussberatung:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV unter den aktuellen Klimabedingungen darzulegen, welche Rahmenrichtlinien im BA Lichtenberg Anwendung finden und welche weiteren Maßnahmen durch die verantwortlichen Führungskräfte Anwendung finden.

Den ganzen Antrag und aktuellen Stand findet ihr hier: DS/2244/VIII