ANFRAGEN

Hier findet Ihr unsere mündlichen und schriftlichen Anfragen.

Sportangebote für Frauen und Mädchen

Vorgang: KA/0152/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Welche Sportangebote, die sich gezielt an Frauen und Mädchen richten, gibt es aktuell im Bezirk?

2. Welche Schutzräume, in denen Frauen und Mädchen Sport machen können, gibt es?

3. Ist der Fortbestand der Angebote auf längere Sicht gesichert?

4. Welche Angebote der Jugendarbeit, die sich gezielt bzw. ausschließlich an Mädchen richten, gibt es im Bezirk?

5. Welcher Anteil der bezirklichen Mittel für Jugendarbeit und Sportförderung wird für Frauen und Mädchen ausgegeben?

6. Wie werden die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Frauen beim Angebot von öffentlichen Sportflächen im Bezirk berücksichtigt?


Transparenz bei der Arbeit des FahrRats

Vorgang: KA/0138/IX

In dem Abschlussbericht zur DS/0576/VIII gibt das Bezirksamt der BVV zur Kenntnis, ab 2021 Protokolle der Sitzungen des FahrRats auf der Website des Bezirksamtes zu veröffentlichen.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wurden die Protokolle der Sitzungen des FahrRats auf der Website des Bezirksamtes veröffentlicht? Wenn ja, wo sind sie zu finden? Wenn nein, warum nicht?

2. In welcher Form protokolliert das Bezirksamt auch digitale Sitzungen und die Fahrradtouren des FahrRats?

3. Wie wird das Bezirksamt mit zukünftigen Protokollen des FahrRats umgehen?

4. Wie könnte das Bezirksamt auch Protokolle der Sitzungen vor 2021 anonymisieren und ebenfalls auf der Webseite veröffentlichen?

5. Welche konkreten Datenschutzbedenken stehen einer Veröffentlichung der Protokolle entgegen? Müssen sich Mitglieder des FahrRats nicht darüber bewusst sein, dass sie an einer öffentlichen Gremiensitzung teilnehmen und ihre Aussagen dementsprechend auch für die Öffentlichkeit dokumentiert werden können?

6. Wie gedenkt das Bezirksamt, über die Veröffentlichung von Protokollen auf der Website des FahrRats hinaus transparent über die Arbeit des Gremiums zu informieren?


Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Zu 1.:

Bislang wurden die Protokolle des FahrRats aus datenschutzrechtlichen Gründen (Verlaufsprotokoll und Erfassung von personenbezogenen Daten) nicht veröffentlicht.

Zu 2.:

Digitale Sitzungen fanden während der Corona-Pandemie im Umlaufverfahren statt. Den Mitgliedern wurden Informationsmaterialen per E-Mail zugeschickt und die Mitglieder konnten sich innerhalb einer Frist dazu äußern. Die Rückmeldungen wurden vom SGA zusammengetragen und es erfolgte eine fachliche Stellungnahme. Den Mitgliedern wurden die Rückmeldungen aller Beteiligten und die dazugehörige Stellungnahme per Mail übermittelt. 

Die Protokollierung der Radtouren fand mittels Verlaufsprotokoll statt.

Zu 3.:

Künftig werden Ergebnisprotokolle ohne Nennung von personenbezogenen Daten geführt. Diese werden auf der Webseite des Bezirksamtes Lichtenberg veröffentlicht (siehe auch 5.).

Zu 4.:

Eine nachträgliche Bearbeitung der Protokolle und Anonymisierung ist nicht vorgesehen.

Zu 5.:

Es bestehen bei der bestehenden Regelung keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken, die einer Veröffentlichung der Protokolle entgegenstehen.

Geschäftsordnung für den FahrRat des Bezirks Lichtenberg

§ 9 Öffentlichkeit

Die Sitzungen des FahrRats sind öffentlich. Der Vorsitzende informiert die Öffentlichkeit über den Sitzungstermin.

§ 11 Fertigung eines Ergebnisprotokolls von jeder Sitzung, Aushändigung von Abschriften, Veröffentlichung

  1. Von jeder Sitzung des FahrRats wird durch die Geschäftsstelle ein Ergebnisprotokoll (anonym ohne Nennung von Personennamen) gefertigt. Das Ergebnisprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Dem zuständigen Ausschuss der BVV Lichtenberg von Berlin und jedem FahrRatsmitglied sind jeweils eine Abschrift des Ergebnisprotokolls zu übermitteln.
  2. Eine Veröffentlichung erfolgt im Internet auf der entsprechenden Seite unter:
    https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/buergerbeteiligung/artikel.510064.php

Zu 6.:

Auf der Webseite werden die Protokolle und Termine (Sitzungen und Radtour) veröffentlicht. Aktuell wird geprüft, ob eine Liste der Mitgliedsvereine veröffentlicht wird, sofern alle Mitglieder dem zustimmen und datenschutzrechtlich keine Bedenken bestehen.


Unterschutzstellung der jahrhundertealten Linde auf dem Grundstück Wallensteinstraße 31

Link zur Mündlichen Anfrage: DS/0134/IX

1. Mit welchem Ergebnis wurde das Ersuchen geprüft, die jahrhundertealte Linde auf dem Grundstück Wallensteinstraße 31 als Naturdenkmal rechtlich zu schützen?

2. Sofern ein Kriterium für die Festsetzung als Naturdenkmal erfüllt ist: Wie weit ist das Verfahren zur Unterschutzstellung vorangeschritten?

Übernahme von Azubis während der vorläufigen Haushaltswirtschaft

Link zur Anfrage: DS/0088/IX

Frage:

Wie geht das Bezirksamt Lichtenberg mit der Übernahme von Azubis während der vorläufigen Haushaltsordnung um?

Antwort:

Bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 existiert keine formelle
Ermächtigung in Form eines Haushaltsplans. Maßstab für die Zulässigkeit einer
Ausgabe, auch einer Personalausgabe, oder einer Verpflichtung während der
vorläufigen Haushaltswirtschaft ist nicht der Haushaltsplanentwurf, sondern die
Ermächtigung der vorläufigen Haushaltsführung, insbesondere Art. 89 VvB.
Die dafür erlassenen Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und
Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2022 (Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2022
– HWR 2022) vom 28. Dezember 2021 ermöglicht bei Vorliegen der
Voraussetzungen des Art. 89 VvB die Besetzung von vorhandenen freien und
besetzbaren Stellen durch die Übernahme von Auszubildenden sowie
Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern auf freie und besetzbare Stellen im
unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung zulässig sein.
Auszubildende sind somit angehalten, sich auf freie und geeignete Stelle zu
bewerben.
Bis auf eine Auszubildende beenden alle ihre Ausbildung im August 2022. Es wird
davon ausgegangen, dass bis dahin der Haushaltsgesetz 2022/2023 verabschiedet
ist. Für die Auszubildende, die ihre Ausbildung vorzeitig im Februar 2022 beenden
wird, hat das Verfahren bereits in 2021 stattgefunden und ist abgeschlossen.

Gefahrenstelle für den Rad- und Fußverkehr auf der Falkenberger Chaussee Brücke in Richtung Pablo-Picasso-Straße

Link zur Anfrage: KA/0052/IX

Fragen:

1. Wann ist mit der Beseitigung der Konflikt- bzw. Gefahrenstelle durch die zuständige BVG zu rechnen und bis wann ist eine Fertigstellung vorgesehen?

2. Ist der vorhandene Radweg in diesem Bereich benutzungspflichtig?

3. Können bis zum Umbau der Konflikt- bzw. Gefahrenstelle temporäre Maßnahmen vorgenommen werden, wie z.B. Markierungen, Absperrungen oder Aufhebung der eventuellen Benutzungspflicht?

Antwort:

Zu 1.:

Die BVG hat ein Planungsbüro mit der Planung zum Rückbau der BVG Busbucht Ende 2021 beauftragt. Hierzu gab es Ende 2021 Abstimmungen zwischen dem SGA, der BVG, SenUMVK und dem Planungsbüro. Die BVG hat ihren Willen bekundet, im Frühjahr 2022 mit den Bauarbeiten beginnen zu wollen. Das SGA wünscht zur Verbesserung des Platzangebotes für den Rad- und Gehweg die Versetzung des dort vorhandenen Wegweisers. Die Planung und die Versetzung des Wegweisers soll durch das SGA veranlasst werden. Aufgrund des nicht beschlossenen Haushaltes kann die Planung derzeit jedoch nicht beauftragt werden. Aus diesem Grund wird sich die Umsetzung der Maßnahme in 2022 nach hinten verschieben. Zur Beschleunigung der Planung wird das SGA einen Antrag auf Mittelübertragung während der vorläufigen Haushaltswirtschaft stellen.

Zu 2.:

Der vorhandene Radweg ist in diesem Teil nicht benutzungspflichtig.

Zu 3.:

Die BVG wurde vom SGA wiederholt aufgefordert, hier eine provisorische Markierung aufzubringen. Bisher ist das auch aus Witterungsgründen nicht erfolgt. Vorläufig steht an der Stelle, an der der Radweg auf die Busbucht führt, eine Warnbake.

Gefährdung des Rad- und Fußverkehrs durch eine Baustelle an der Haltestelle Werneuchener Straße in Alt-Hohenschönhausen

Link zur Anfrage: KA/0053/IX

Fragen:

1. Wie lange wird die Baustelle in der Konrad-Wolf-Straße, unmittelbar vor der Straßenbahn-Haltestelle Werneuchener Straße, voraussichtlich bestehen bleiben?

2. Erfolgen die Baumaßnahmen durch eine bzw. im Auftrag einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft?

3. Hat das Bezirksamt die Inanspruchnahme des Gehweges auf seiner vollen Breite an dieser Stelle genehmigt? Wenn ja, wie lange?

4. Hält das Bezirksamt die Gefährdung zu Fuß Gehender durch potenzielle Konflikte mit dem Radverkehr an dieser Stelle für vertretbar?

5. Gibt es eine Möglichkeit, den Gehweg nicht auf voller Breite durch die Baumaßnahmen zu beanspruchen, so dass Passant*innen nicht auf den Radweg ausweichen müssen?

Antworten:

Liegt noch nicht vor

100-Tage-Programm des Senats – Organisationseinheit „Radwegeausbau beschleunigen“

Link zur Anfrage: KA/0054/IX

Fragen:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wird sich das Bezirksamt an der Organisationseinheit zur Beschleunigung des Radwegeausbaus, gemeinsam mit dem Senat und anderen Bezirken, beteiligen? Wenn ja, wie?

2. Welche Ideen (Vorschläge, Strategien, Instrumente, Ressourcen etc.) möchte das Bezirksamt in die Organisationseinheit einbringen, um Radprojekte im Sinne des Radverkehrsplans schneller im eigenen Bezirk umzusetzen?

3. Abgesehen von der o.g. Organisationseinheit, wie möchte das Bezirksamt in Zukunft mit dem Senat und anderen Bezirken kooperieren, um den Radverkehrsplan vollumfänglich und zügig umzusetzen?

Antwort:

zu 1.:

Ja, das Bezirksamt wird sich an der Organisationseinheit des Radwegeausbaus beteiligen. Auf Leitungsebene wird Bezirksstadtrat Martin Schaefer für das Bezirksamt daran teilnehmen. Es ist außerdem vorgesehen, dass das Bezirksamt Lichtenberg den Fahrradbeauftragten des Straßen- und Grünflächenamtes entsendet.

zu 2.:

Die Organisationseinheit wird genau für diesen Zweck eingesetzt, Ideen und Strategien zur Beschleunigung einer verträglichen Radinfrastruktur zu besprechen und festzulegen. Vor diesem Hintergrund wird sich das Bezirksamt entsprechend einbringen und die Bezirksverordnetenversammlung kontinuierlich informieren.

zu 3.:

Der Austausch mit dem Senat sowie den anderen Bezirken zur Realisierung diverser Radprojekte ist von enormer Bedeutung. Auf Arbeitsebene gibt es bereits regelmäßigen Austausch. Das Bezirksamt wird auch die Initiative der letzten Wahlperiode wiederholen und die Nachbarbezirke zum Austausch über die wichtigen Projekte und Verkehrsachsen (u.a. Landberger Allee, B1/B5, Köpenicker Chaussee/Rummelsburger Landstraße, Hansastraße/Indira-Gandhi-Straße) einladen.

Eine vollumfängliche Umsetzung des Radverkehrsplans ist jedoch nicht möglich, da dieser noch einige Defizite aufweist und nachbearbeitet werden muss. Beispielsweise werden Strecken ausgewiesen, die teilweise gar nicht existieren oder ungeeignet sind.

Vertragsangebote für die Pächter:innen der Anlage Falkenhöhe 1932

Link zur Anfrage: DS/0050/IX

Fragen:

1. Wie viele Pächter:innen der Anlage Falkenhöhe 1932 haben bis zum heutigen Tag das Vertragsangebot für Erholungsnutzung und wie viele Pächter:innen das Vertragsangebot für kleingärtnerische Nutzung unterschrieben zurückgesandt?

2. Werden die bis zum heutigen Tag unterschrieben zurückgesandten Verträge auch dann zum 01.01.2022 rechtswirksam, falls die Vertragsangebote der anderen Pächter:innen bis zum 31.03.2022 überarbeitet werden?

Antworten:

Zu 1.

Erholungsnutzung: 2

kleingärtnerische Nutzung: 2 (Stand 07.12.2021)

Zu 2.

Alle Pächterinnen und Pächter sollen unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gleichgestellt werden. Sollten die Verträge bis zum 31.03.2022 inhaltlich überarbeitet werden, gelten diese Änderungen für alle Pächterinnen und Pächter. Das Bezirksamt Lichtenberg wird den Pächterinnen und Pächtern im kommenden Jahr – noch vor dem 31.03.2022 – im Rahmen eines Gesprächsangebotes die Möglichkeit einräumen, offene Fragen mit dem Bezirksamt Lichtenberg zu besprechen. Ein konkreter Termin für das Gesprächsangebot wird hierzu gerade vorbereitet und frühzeitig bekanntgegeben.

Investiert Berlin-Lichtenberg seine Gelder klimaschädlich?

Link zur Anfrage: KA/0049/IX

Fragen:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Mit welchen Geldinstituten steht der Bezirk Lichtenberg in Geschäftsbeziehungen?
  2. Auf Basis von welchen Kriterien wurden diese Geldinstitute ausgewählt? Welche Gewichtung hatten jeweils die einzelnen Kriterien?
  3. Bei welchen Geldinstituten führt der Bezirk Berlin-Lichtenberg seine Konten?
  4. Gibt es darüber hinaus Gelder (bilanziertes Vermögen / Kapitalanlagen), die investiert sind? Falls ja, wie werden diese investiert?
  5. Sind die entsprechenden Geldinstitute und Kapitalanlagen an Nachhaltigkeitsstandards gekoppelt, wie dies beim durch das Land Berlin initiierten Nachhaltigkeitsindex BENEXX der Fall ist? Falls nein, warum nicht?
  6. Ist dem Bezirk Lichtenberg bekannt, ob in anderer Art und Weise in die Förderung fossiler Brennstoffe oder klimaschädliche Unternehmen investiert wird? Falls ja, auf welche Art und Weise und bei welchen Unternehmen?
  7. Will der Bezirk Berlin-Lichtenberg in Zukunft sicherstellen, seine Finanzen klimafreundlich anzulegen bzw. zu investieren? Wenn ja, wie?
  8. Will der Bezirk Berlin-Lichtenberg in Zukunft sicherstellen, keine Geschäftsbeziehungen mit klimaschädlichen Unternehmen einzugehen? Wenn ja, wie?

Antwort:

Vorbemerkung

Die Berliner Bezirke sind keine Gemeinden mit Selbstverwaltungsrechten gem. Art. 28 GG. In der zweistufigen Berliner Verwaltung obliegt diese Rolle dem Land.

Diese Rollenverteilung spiegelt sich auch in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Bezirken wieder. Die finanzielle Eigenverantwortung gem. Art. 28 GG liegt auf der Landesebene. Die Zuständigkeit für Geld- und Kreditgeschäfte obliegt insofern ausschließlich dem Senat (ggf. im Rahmen von Ermächtigungen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin). Die Bezirke handeln dagegen ausschließlich im Rahmen der vom Senat vorgegebenen Landeshaushaltsordnung (LHO).

Aufgabe des Geld- und Kreditgeschäfts des Landes ist es, die Finanzierung des Landeshaushalts sicherzustellen und zu gewährleisten, dass das Land Berlin jederzeit zahlungsfähig ist. Dazu ist es auch erforderlich, dass der Saldo von Einnahmen und Ausgaben auf Bezirksebene zeitnah dem Land Berlin zur Verfügung gestellt wird. Daher führen die Bezirke einnahmenseitig einen regelmäßigen Kontenausgleich/Konten-clearing mit der Landeshauptkasse durch, damit diese darüber verfügen kann, z.T. automatisch (Berliner Sparkasse, Postbank), z.T. durch aktive regelmäßige Überweisung (Deutsche Bank). Im Gegenzug werden von der Landeshauptkasse alle Auszahlungen des Bezirksamtes Lichtenberg und aller anderen Verwaltungen des Landes getätigt.

zu 1.:

Die Bezirkskasse steht mit folgenden Geldinstituten in Geschäftsbeziehungen:

  • Deutsche Bundesbank
  • Postbank
  • Berliner Sparkasse
  • Deutsche Bank

zu 2. und 3.:

Die Wahl der Geldinstitute richtet sich nach Nr. 15.1 zu § 70 LHO. Die dort genannten vier Institute sind vorgegeben. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dieser Vorgabe folgend bei den unter 1. genannten vier Instituten Konten eingerichtet. 

zu 4.:

Nein.

zu 5. und 6.:

Dazu können keine Angaben gemacht werden.

zu 7. und 8.:

Die Vorauswahl der Geldinstitute gem. § 70 LHO kann nur durch die Landesebene geändert werden.   

Wie ist der Stand zum European Energy Award?

Link zur Anfrage: KA/0050/IX

Fragen:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand des verbindlichen Arbeitsprogrammes und wann ist mit einer Verabschiedung zu rechnen?
  2. Wurden alle Audits und Analysen durchgeführt, die im EEA notwendig sind? Falls nein, warum nicht?
  3. Wo sind die Berichte dazu einsehbar? Wie werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?  Falls nein, warum nicht?
  4. Welche CO2 Einsparungen konnten bisher durch die Teilnahme am EEA erreicht werden? Sind diese CO2 Einsparungen konform mit dem Pariser Klimaabkommen und dem 1,5 Grad Ziel? 
  5. Wurde ein Energie- und Klimateam gegründet? Falls ja, wie wird das Team besetzt? An welches Amt und welchen Ausschuss berichtet dieses Team? 
  6. Welche weiteren Projekte und Vorhaben waren für 2021 und sind für 2022 geplant? Wie ist der Umsetzungsstand?
  7. Inwieweit sind die Maßnahmen des eea konform mit dem Maßnahmenplan „CO2-neutrale Verwaltung Berlin“ 2019 (https://www.berliner-e-agentur.de/beratung-information/co2-neutrale-verwaltung-berlin)?

Antwort:

Liegt noch nicht vor

Klimanotlage in Berlin seit 2019

Link zur Anfrage: KA/0051/IX

Fragen:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wurde in Lichtenberg der Klimanotstand ausgerufen? Falls nein, mit welcher Begründung? 
  2. Bis wann planen der Bezirk und seine Verwaltung, klimaneutral zu werden?
  3. Welche Maßnahmen wurden bisher im Bezirk getroffen, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen?
  4. Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2022 und darüber hinaus geplant?

Antwort:

Liegt noch nicht vor