Das Bezirksamt äußerte in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vom 02.02.2017 die Einschätzung, dass die zu Wohnzwecken genutzten Gebäude im Bereich des Gleisdreiecks Schwarzbauten seien.
Alkis, das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem, verzeichnet unter folgenden Adressen im Gleisdreieck Wohnhäuser: Kietzer Weg 13, 17, 21, 23, Wiesenweg 14 und Tasdorfer Straße 31.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele der oben genannten Wohnhäuser sind Schwarzbauten?
2. Welche weiteren Gebäude im Gebiet werden nach Kenntnis des Bezirksamts zu Wohnzwecken genutzt?
3. Seit wann werden diese Gebäude zu Wohnzwecken genutzt?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage kommt das Bezirksamt zu der Auffassung, dass es sich bei den zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden um Schwarzbauten handele?
5. Wann wurden die Wohnhäuser erbaut?
6. Für welche der oben genannten Wohnhäuser liegen Bauakten vor (Baugenehmigung, statische Berechnungen, Bauausführungspläne, Prüfberichte zur Statik, Installationspläne, Bescheinigung über fachgerechte und mangelfreie Ausführung, bauaufsichtliche Gebrauchsabnahmescheine, den Abnahmeschein des Schornsteinfegers u.a.)?
7. Sofern keine Bauakten für die oben genannten Wohnhäuser vorliegen: Aus welchen Gründen sind Bauunterlagen von nach 1945 legal errichteten Wohnhäusern nicht im Bauaktenarchiv vorhanden?
8. Sofern keine Bauakten für die oben genannten Wohnhäuser vorliegen: Aus welchen Gründen sind Bauunterlagen von Wohnhäusern, die nach 1990 eingereicht wurden, nicht im Bauaktenarchiv vorhanden?
9. Wie lange möchte das Bezirksamt seine mündliche Zusage, die vorhandene Wohnnutzung von Schwarzbauten im Gebiet zu dulden, einhalten?
10. Aus welchen Gründen möchte das Bezirksamt die vorhandene Wohnnutzung nicht legalisieren?
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