Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sowohl im eigenen Verantwortungsbereich Voraussetzungen zu schaffen als sich auch bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass solche Regelungen eingeführt werden, mit denen die Anzahl der Stellplätze an Supermärkten und Discountern jeweils auf maximal 50 (bei Doppelstandorten auf maximal 90) begrenzt werden und damit der tatsächliche Bedarf an Autostellplätzen bei Discountern und Supermärkten besser berücksichtigt wird.
Das bedeutet für das Bezirksamt, in den Bebauungsplänen, in denen Einzelhandelseinrichtungen vorgesehen sind, die für eine Stellplatzanlage vorgesehene Fläche entsprechend zu begrenzen. Für das Land Berlin bedeutet das, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Dabei sind die Erfahrungen der Stadt Dortmund zu berücksichtigen.
Begründung:
Gewohnheitsmäßig werden bei Discountern und Supermärkten sehr große Stellplatzanlagen für Kraftfahrzeuge gebaut. Das geschieht in der Annahme, große Flächen würden viele Käufer_innen anziehen, da viel Platz in Eingangsnähe zum Discounter frei ist. Wie die Praxis in vielen Städten zeigt, so auch in Berlin, hat sich diese Annahme nicht bestätigt. Ein vom Berliner Senat vor einigen Jahren durchgeführtes Modellprojekt ergab, dass der Autoverkehr aus Sicht der Einzelhändler überschätzt wird; die meisten Menschen gehen zu Fuß zum Einkaufen oder kommen mit dem Fahrrad, 65% nutzen das Auto nicht zum Einkaufen.
Diese Zahlen bestätigen die in den letzten Jahren durchgeführten stichpunktartigen Untersuchungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirk Lichtenberg. Das bedeutet, es werden wesentlich weniger Stellplätze benötigt als gebaut wurden und werden.
Da diese überdimensionierten Parkflächen durch ihre massive Versiegelung sehr stark zur Erwärmung der Stadt und damit zur Verminderung der Aufenthaltsqualität beitragen, auch gesundheitliche Probleme bergen sowie Berlin angesichts der wachsenden Stadt und der damit verbundenen Verdichtung zunehmend über immer weniger Flächen verfügen kann, müssen Regelungen geschaffen werden, die ein sinnvolles Flächenmanagement ermöglichen. Damit könnte man dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Ressourcen auch in Bezug auf verfügbare Stellplätze an Einzelhandelseinrichtungen am besten entsprechen.
In Dortmund wurde das Problem seit längerem diskutiert. Dort wurden Orientierungswerte erarbeitet. Die gefundenen Lösungen haben gezeigt, dass weit weniger Fläche für Stellplätze benötigt wird als seit Jahren geplant und gebaut und die Reduzierung eine günstige Wirkung auf die Lebensqualität in den umliegenden Wohngebieten hat.
Stand der Umsetzung: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6722
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